Tischlerei Jenewein
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Die Tischlerei Jenewein GmbH

| ATU 8265 5869 | FN 665685 z | Stand: Juni 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen, Werkleistungen und Angebote der Tischlerei Jenewein GmbH gegenüber Unternehmern und Verbrauchern.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich anerkannt wurde.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel, vgl. § 878 ABGB).

2. Angebote, Auftragserteilung und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung zustande (§§ 861 ff. ABGB).
Zeichnungen, Pläne, Skizzen, Maße, technische Unterlagen und sonstige Angebotsunterlagen bleiben unser geistiges Eigentum (§ 1 UrhG) und dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Gegenüber Verbrauchern bleiben gesetzliche Formvorschriften Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (§ 1 KSchG) unberührt. Verbrauchern gegenüber gelten insbesondere die Schutzbestimmungen der §§ 6, 9 KSchG.

3. Lieferung und Leistungsfristen

Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Lieferverzögerungen aufgrund von Umständen außerhalb unseres Einflussbereiches, insbesondere aufgrund höherer Gewalt (§ 1168a ABGB), Materialengpässen, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, behördlichen Maßnahmen, Streiks, Energieengpässen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

Werden Materialien, Pläne, Skizzen oder sonstige Vorgaben vom Kunden beigestellt, bestätigt dieser über die erforderlichen Urheberrechte zu verfügen und uns zur Verwendung zu berechtigen. Für Mängel, Schäden oder Verzögerungen, die auf vom Kunden bereitgestellte Materialien oder Vorgaben zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung, uns trifft lediglich die gesetzliche Prüf- und Warnpflicht.

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
Gegenüber Unternehmern berechtigen Lieferverzögerungen erst nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen schriftlichen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag.
Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Rechte bei Lieferverzug unberührt.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden und Montagevoraussetzungen

Der Kunde hat alle Voraussetzungen zu schaffen, die für die vertragsgemäße und termingerechte Ausführung unserer Leistungen erforderlich sind (§ 1168 ABGB, § 642 BGB analog).
Insbesondere hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass:
•
die Baustelle zum vereinbarten Termin frei zugänglich und montagebereit ist,
•
sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen,
•
ausreichende Zufahrts- und Transportmöglichkeiten vorhanden sind,
•
Strom, Wasser sowie sonstige für die Leistungserbringung erforderliche Anschlüsse kostenlos zur Verfügung stehen,
•
sämtliche Vorleistungen anderer Gewerke rechtzeitig und fachgerecht erbracht wurden,
•
die betroffenen Räume trocken, benutzbar und frei von Behinderungen sind.
Verzögerungen, Behinderungen oder Mehrkosten, die auf Umstände aus der Sphäre des Kunden oder Dritter zurückzuführen sind, insbesondere aufgrund fehlender Montagebereitschaft, unvollständiger Vorleistungen anderer Gewerke oder mangelnder Zugänglichkeit der Baustelle, gehen zu Lasten des Kunden.
Sind wir aufgrund solcher Umstände an der Durchführung der Arbeiten gehindert oder können diese nur teilweise ausgeführt werden, sind wir berechtigt, den dadurch entstandenen
Mehraufwand, Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten, Lagerkosten sowie sonstige notwendige Kosten gesondert zu verrechnen.
Nicht von uns verursachte Montageunterbrechungen oder Bauverzögerungen verlängern vereinbarte Leistungs- und Fertigstellungsfristen angemessen.

5. Gefahrenübergang und Abnahme

Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Transporteur oder mit Verlassen unseres Betriebes auf den Kunden über (§ 429 UGB i.V.m. § 1064 ABGB).
Wird die Ware oder Leistung vom Kunden nicht übernommen oder abgenommen, sind wir berechtigt, diese auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern (Annahmeverzug gemäß §§ 1419, 1420 ABGB).
Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz geltend zu machen.

6. Mängelrüge und Gewährleistung

Gegenüber Unternehmern sind offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe, schriftlich, mit genauer Beschreibung und Fotodokumentation zu melden.
Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich geltend zu machen.
Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelrüge, gelten die Bestimmungen des § 377 UGB.
Wir erfüllen unsere Gewährleistungspflicht nach unserer Wahl durch gänzlichen oder teilweisen Austausch der Ware, deren Verbesserung oder durch entsprechende Preisminderung (§§ 922 ff. ABGB). Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt zwei Jahre ab Übergabe (§ 933 ABGB).
Für Verbraucher gelten die Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) sowie die einschlägigen Regelungen des ABGB (§§ 922–933b ABGB; §§ 6–9 VGG). Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher zwei Jahre (§ 933 ABGB, § 6 VGG). Gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

7. Raumklima und Holzpflege

Holz ist ein Naturprodukt und reagiert auf Veränderungen von Temperatur und Luftfeuchtigkeit.
Für Möbel, Wandverkleidungen, Decken, Böden und sonstige Innenausbauten aus Holz oder Holzwerkstoffen ist eine relative Luftfeuchtigkeit von 40–60 % bei einer Raumtemperatur von etwa 23 °C einzuhalten.

Für Innen- und Wohnungstüren aus Holz gilt eine relative Luftfeuchtigkeit von 30–60 % bei einer Raumtemperatur von etwa 20 °C.
Für Fenster und Wohnungseingangstüren aus Holz ist eine relative Luftfeuchtigkeit von 25–70 % einzuhalten.
Der Kunde bestätigt mit Vertragsabschluss, über die erforderlichen klimatischen Voraussetzungen informiert worden zu sein. Der Kunde ist verpflichtet, Holzprodukte entsprechend den übergebenen Pflegehinweisen zu behandeln.
Schäden, die auf die Nichteinhaltung dieser Werte oder auf mangelhafte Pflege zurückzuführen sind, stellen keinen Gewährleistungsfall dar.

8. Haftung

Die Haftung der Tischlerei Jenewein GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den §§ 1293 ff ABGB.
Gegenüber Unternehmern wird die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie reine Vermögensschäden ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG), Schäden aus vorsätzlichem Verhalten sowie für Schäden, für die eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Haftungsbestimmungen (VGG und KSchG).

9. Preise, Zahlung und Verzug

Alle angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (§ 11 UStG), soweit nicht ausdrücklich Bruttopreise ausgewiesen sind.

Für Verbraucher (§ 1 KSchG) werden Preise stets als Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer angegeben (§ 4 PrAG).
Änderungen des Auftragsumfanges auf Wunsch des Kunden können zu einer Anpassung des vereinbarten Preises führen. Mehrleistungen werden gesondert verrechnet. Bei wesentlichen Änderungen sind wir berechtigt, einen angepassten Preis anzubieten (vgl. § 1168a ABGB).
Sämtliche Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug gelten:
Für Unternehmer: die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB in der jeweils geltenden Fassung.
Für Verbraucher: die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 1000 ABGB.
Mahn- und Inkassokosten werden im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet.
Werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich beeinträchtigen, sind wir berechtigt, sofortige Zahlung aller offenen – auch noch nicht fälliger – Rechnungen zu verlangen und die Weiterarbeit an laufenden Verträgen bis zur Zahlung einzustellen oder von Vorauszahlungen abhängig zu machen.

10. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung (einschließlich aller Nebengebühren und Zinsen) das Eigentum der Tischlerei Jenewein GmbH (§§ 1063, 471 ABGB).
Der Kunde ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor vollständiger Bezahlung ist unzulässig.

11. Datenschutz (DSGVO)

Die Tischlerei Jenewein GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (Name, Anschrift, Kontaktdaten, Bestelldaten) zur Vertragsabwicklung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Daten werden nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung (z. B. Spedition) erforderlich ist. Dem Kunden stehen die Rechte auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) gemäß DSGVO zu. Beschwerden können bei der österreichischen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) eingebracht werden (Art. 77 DSGVO). Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht (§ 132 BAO, § 212 UGB). Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf unserer Website abrufbar.

12. Referenzprojekte und Fotodokumentation

Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Fotos der für ihn hergestellten Werke zu Werbezwecken verwendet werden können, insbesondere auf der Website und in sozialen Medien der Tischlerei Jenewein GmbH (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 78 UrhG). Die Fotos können entweder am Sitz der Tischlerei Jenewein GmbH oder (nach Absprache) am Sitz des
Kunden gefertigt werden. Personenbezogene Daten (z. B. Adresse des Kunden) werden dabei nicht veröffentlicht. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Der Widerruf dieser Einwilligung hat keinerlei Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis.

13. Verbraucherrechte

Für Verbraucher gelten ergänzend die zwingenden Schutzbestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) sowie des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).
Bei Waren oder Leistungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG kein Widerrufsrecht.
Über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts wird der Verbraucher gesondert informiert.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist Mieders, Tirol, Österreich.
Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts (Innsbruck) vereinbart.
Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPR (§ 35 IPRG) und des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher gelten die zwingenden Gerichtsstandsregelungen des KSchG (§ 14 KSchG); der Verbraucher kann auch am Gericht seines Wohnsitzes klagen.

 

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